Willkommen beim Beschaffungsamt

Informationsportal Kaufhaus des Bundes (KdB)

Das Kaufhaus des Bundes ...

Kontaktdaten : Geschäftsstelle Kaufhaus des Bundes beim
Beschaffungsamt des BMI

geschaeftsstelle@kdbund.bund.de

...ist eine elektronische Einkaufsplattform für Behörden und Einrichtungen des Bundes.

Vier Zentrale Beschaffungsstellen bündeln die Bedarfe der öffentlichen Verwaltung auf Grundlage von Bedarfserhebungen und schließen Rahmenvereinbarungen über Standardprodukte und -dienstleistungen mit den Unternehmen ab.

Die öffentliche Verwaltung bestellt Waren und Dienstleistungen über das KdB direkt online beim Lieferanten bzw. Dienstleister. Produkte ordern, die Bestellung genehmigen lassen und den Auftrag an den Lieferanten weiterleiten – das geht alles ohne Papier.  

Informationen zur elektronischen Rechnung

Seit dem 27.11.2019 sind Stellen der Bundesverwaltung regelmäßig verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. In Deutschland ist nach der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden. Darüber hinaus werden andere, der europäischen Norm EN 16931, der E-RechV und den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform entsprechende, elektronische Rechnungsstandards akzeptiert.

Das KdB muss es daher ab sofort beauftragten Lieferanten/Dienstleistern ermöglichen, Rechnungen auf elektronischem Weg stellen zu können.

Ab dem 27. November 2020 sind Rechnungssteller in der Pflicht, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes zu übermitteln. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind insbesondere Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 EUR (alle Ausnahmen: § 3 Absatz 3 E-RechV).


Will ein beauftragter Lieferant/Dienstleister bereits jetzt eine elektronische Rechnung einreichen, so muss er dazu in der Rechnung die sog. Leitweg-ID des Bestellers angeben. Diese sorgt dafür, dass die elektronische Rechnung der bestellenden Einrichtung korrekt zugeordnet werden kann. Deshalb ist im KdB die Angabe einer Leitweg-ID verpflichtend.

Um Ihnen Bestellungen ermöglichen zu können, bitten wir Sie, eine Leitweg-ID per E-Mail über das Postfach eRechnung@zrb.bund.de zu beantragen.

Für Informationen zu E-Rechnung (BMI/Schütze) senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach erechnung.bund@nortal.com

Die Vorteile des KdB auf einen Blick 

  • Wirtschaftlichkeit: Rahmenvereinbarungen ermöglichen günstigere Preise.
  • Effizienz: Die einfachen Prozesse im KdB sparen Kosten und Zeit.
  • Rechtssicherheit: Die Vergabeverfahren der Zentralen Beschaffungsstellen sind transparent.
  • Orientierung: Übersichtliche Online-Kataloge zeigen alle verfügbaren Waren und Dienstleistungen.
  • Komfort: Der elektronische Warenkorb vereinfacht den Einkauf.
  • Flexibilität: Der Bestellwunsch kann in variablen Genehmigungsverfahren bearbeitet werden.
  • Einheitlichkeit: Das KdB lässt sich mit Standard-Internetprogrammen nutzen, die in allen Behörden vorhanden sind.
  • Sicherheit: Nur angemeldete Nutzer haben Zugang zum Kaufhaus des Bundes. Geschützte Systeme und ständig aktualisierte Verschlüsselungstechniken gewährleisten Sicherheit und Vertraulichkeit.
  • Transparenz: Das System macht Bestellvorgänge nachvollziehbar.
  • Nachhaltigkeit: Die deutliche Kennzeichnung ermöglicht schnellen Zugriff auf Rahmenvereinbarungen zu nachhaltigen Produkten.

Nachhaltiger Einkauf im KdB

Rahmenvereinbarungen, die Produkte/Dienstleistungen beinhalten, welche folgende, nicht abschließend aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, werden im KdB gekennzeichnet: Blauer Engel, Europäisches Umweltzeichen /EU-Ecolabel, Energy Star, TCO / TCO certified, FSC, PEFC, FWF, GOTS, etc.. Unterstützung für die Bewertung einer Rahmenvereinbarung zu den nachhaltigen Aspekten Ökologie, Ökonomie und Soziales erhalten Sie von der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung: http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Home/home_node.html

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